Nur knappe 2 Wochen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. Juli 2009 (AZ I ZR 140/07), in dem Urteile des LG und OLG Hamburg von 2007 bekräftigt wurden, rast eine neue Abmahnwelle durchs Land.
In diesem Urteil wurde beschlossen, daß auch in Preissuchmaschinen und Produktsuchmaschinen wie Billiger.de oder Froogle, auch bekannt als Google Base oder Google Shopping ab sofort neben dem Preis auch die Versandkosten zu den Produkten genannt werden müssen. Während die meisten Preissuchmaschinen prompt reagierten, straft uns Google wieder einmal mit hochnäsiger Ignoranz. Wie im Google Base Forum zu lesen, hagelt es mittlerweile jede Menge Abmahnungen von diversen Anwälten und Kanzleien, welche sich wie blutrünstige Raubtiere auf ihre Opfer stürzen.
Im shopbetreiber-blog einiges zum Thema:
BGH: In Preissuchmaschinen müssen Versandkosten genannt werden
Nur zwei Wochen nach BGH-Urteil: Abmahnwelle zu Google-Base rollt an
Wie Sie trotz des BGH-Urteils die Google Produktsuche nutzen können
Die aktuelle Diskussion zu den Abmahnungen im Google Base Forum:
Zähler Abmahnung wegen BGH Versandkostenurteil
Sehr nützlich finde ich den Tip von Karsten Lindemann vom Dunkelwelt Gothic Onlineshop, hier nachzulesen. Er schreibt den Hinweis zu Versandkosten und Mehrwertsteuer einfach bei Google Base in den Firmennamen. So erscheint er immer direkt unter dem Preis. Seht selbst. Natürlich übernehme ich für den Tip keine Garantie auf Rechtssicherheit, aber es wäre wohl zumindest eine vorläufige Maßnahme, bis Google sich aufrafft, etwas zu unternehmen und eine bessere Möglichkeit bietet, die Versandkosten mit anzugeben.
Habt ihr bereits Abmahnungen diesbezüglich erhalten? Welche Maßnahmen habt ihr getroffen, um euch zu schützen?
22.08.2009: Mittlerweile gibt es auch von Seiten Google eine Lösung in Form eines Versandattributes. Link